Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass die Chiropraktik ein eigenes, klar abgrenzbares Gebiet ist (Az. 3 C 10.24 und 3 C 9.24). Daher kann es eine auf Chiropraktik beschränkte Heilpraktiker-Erlaubnis geben (sog. sektorale Erlaubnis).
Grundlage für diese Abgrenzung sind vor allem WHO-Richtlinien von 2006, Beschreibungen deutscher Berufsverbände und ein entsprechender Studiengang in Deutschland. Sie zeigen, dass typische Krankheitsbilder und Behandlungsmethoden der Chiropraktik ausreichend klar umrissen sind.
Physiotherapeuten können also grundsätzlich eine solche beschränkte Heilpraktiker-Erlaubnis für Chiropraktik erhalten. Sie haben aber keinen Anspruch darauf, diese ohne Prüfung zu bekommen. Es ist eine spezielle Kenntnisüberprüfung in Chiropraktik durch die Behörde erforderlich.
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