Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschied, dass eine Frau, die sich auf eine sog. psychogene Blindheit berief, keinen Anspruch auf Blindengeld hat (Az. 12 A 1170/23). Die Klägerin könne nicht verlangen, dass der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ihr Blindengeld gewährt, denn bei ihr liege tatsächlich keine faktische Blindheit vor.
Gutachten zweier Augenkliniken hatten ergeben, dass die Frau objektiv mit einem Auge fast normal (0,8) sieht und mit dem anderen Auge noch gut (0,6). Man habe keine organischen Schäden an Augen oder Gehirn feststellen können. Die Auffälligkeiten hätten hingegen zu einer funktionellen, seelisch bedingten Sehstörung gepasst oder eventuell sogar zu bewusster Übertreibung.
Nach dem nordrhein-westfälischen Blindengeldrecht werde Blindengeld nur bei organischen Schäden des Sehapparats oder des Gehirns gezahlt. Rein seelische Ursachen ohne körperlich nachweisbare Schädigung zählen nicht. Das verstoße nach Ansicht des Gerichts nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, weil psychogene Blindheit meist heilbar sei, im Gegensatz zu organischen Schäden. Zudem liege bei der Klägerin tatsächlich keine faktische Blindheit vor.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Schmid & Hackl PartG mbB Steuerberater
Rupprechtstr. 3 1/2
87629 Füssen
Telefon:+49 8362 93660
Fax: +49 8362 936622
info@suh-steuerberater.de
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.